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Sind Baugenehmigungen öffentlich einsehbar? Was Betriebe wissen müssen

Kurz vorweg, weil die Frage so oft falsch beantwortet wird: Sind Baugenehmigungen öffentlich einsehbar? Die ehrliche Antwort lautet teilweise. Es gibt in Deutschland keine bundesweite, öffentliche Datenbank erteilter Baugenehmigungen. Stattdessen existiert ein Flickenteppich aus Landesrecht, Transparenzgesetzen und lokalen Amtsblättern. An einigen Stellen können Sie genehmigte Bauvorhaben adressscharf einsehen, an vielen anderen gar nicht. Wer das versteht, kann genehmigte Projekte als Auftragschance nutzen, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden.

Dieser Ratgeber erklärt, wo Baugenehmigungen tatsächlich veröffentlicht werden, was Sie als Betrieb rechtssicher verwerten dürfen und wie Sie die verstreuten Quellen systematisch zusammenführen.

Die ehrliche Antwort: ein Flickenteppich, kein Register

Anders als beim Handelsregister oder beim Grundbuch gibt es kein zentrales „Baugenehmigungsregister". Ob eine erteilte Baugenehmigung öffentlich ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland und teils in welcher Stadt das Vorhaben liegt. Maßgeblich sind die jeweilige Landesbauordnung und etwaige Transparenzgesetze.

Faustregel: Für den ganz normalen Hochbau ist die erteilte Baugenehmigung außerhalb von Hamburg, Bayern und Sachsen systembedingt nicht öffentlich. In den meisten Ländern wird der Bescheid dem Bauherrn individuell zugestellt — eine öffentliche Bekanntmachung gibt es nicht. Genau dieser Flickenteppich ist der Grund, warum so wenige Betriebe diese Datenquelle nutzen: Niemand setzt die Puzzleteile zusammen.

Wo Baugenehmigungen veröffentlicht werden

Es gibt vier reale Veröffentlichungskanäle. Sie unterscheiden sich stark in Abdeckung und Datentiefe.

1. Transparenzportale (Beispiel Hamburg HmbTG)

Hamburg ist bundesweit der Sonderfall. Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Verwaltung, erteilte Baugenehmigungen einzeln zu veröffentlichen. Im Transparenzportal Hamburg sind dadurch zehntausende Baugenehmigungen samt Bescheid-PDF abrufbar — adressbezogen (über Gemarkung und Flurstück), tagesaktuell und unter offener Datenlizenz. Kein anderes Bundesland hat eine vergleichbare Einzelveröffentlichungspflicht produktiv umgesetzt. Wo Bremen oder Berlin Transparenzportale betreiben, listen sie Baugenehmigungen praktisch nicht als Einzelvorgänge.

2. Amtsblätter (Bayern und Sachsen)

In Bayern veröffentlichen die Städte erteilte Baugenehmigungen in ihren Amtsblättern — rechtlich gestützt auf Art. 66 Abs. 2 BayBO (öffentliche Ersatzzustellung). Der Haken: Diese Pflicht greift nur bei Vorhaben mit mehr als 20 beteiligten Nachbarn, also bei größeren Projekten. Damit ist die Abdeckung eine hochwertige Teilmenge, keine Vollerfassung. Verlässlich genug für eine Auswertung sind vor allem die großen Städte wie München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg.

In Sachsen läuft es ähnlich über § 70 SächsBO: Dresden und Leipzig führen erteilte Baugenehmigungen in ihren elektronischen Amtsblättern.

Wichtig: Amtsblätter enthalten einen separaten Block „Vergabe von Bauleistungen". Das sind bereits Ausschreibungen — also der Zeitpunkt, an dem der Preiskampf längst läuft. Diesen Teil muss man sauber von den eigentlichen Genehmigungen trennen.

3. UVP-Portal (bundesweit, aber nur Großvorhaben)

Das UVP-Portal (uvp-verbund.de) ist die einzige echte bundesweite Einzelquelle. Es erfasst große, umweltprüfungspflichtige Vorhaben — Energie, Verkehr, Industrie, Logistik, Rechenzentren — inklusive Bayern und Baden-Württemberg, wo Standard-Baugenehmigungen sonst verschlossen sind. Datentiefe: Vorhabensbeschreibung, exakte Koordinaten und oft ein echter Behördenkontakt. Es deckt keinen normalen Wohnungsbau ab, dafür liefert jeder Treffer hohen Signalwert.

4. Bauaushang vor Ort

Der klassische Bauaushang (Bautafel) am Grundstück informiert über das genehmigte Vorhaben. Er ist öffentlich sichtbar, aber als systematische Datenquelle untauglich — man müsste flächendeckend Baustellen ablaufen. Für die strukturierte Akquise spielt er keine Rolle.

Was Sie als Betrieb nutzen dürfen (DSGVO)

Eine berechtigte Sorge: Darf man diese Daten geschäftlich verwerten? Drei Punkte sind entscheidend.

  • Öffentlich veröffentlichte Verwaltungsdaten unter offener Datenlizenz (z. B. dl-de/by-2.0) dürfen Sie grundsätzlich weiterverarbeiten — das ist der Zweck der Veröffentlichung. Lizenzbedingungen wie Quellenangabe sind einzuhalten.
  • Personenbezug ist in der Praxis stark begrenzt. In den Hamburger Bescheiden ist der Bauherr regelmäßig geschwärzt. Sie erhalten das Vorhaben, den Stadtteil, den Genehmigungsstatus und das Bescheid-PDF — keinen fertigen Personenkontakt. Entscheider-Recherche ist ein separater Schritt.
  • DSGVO bleibt anwendbar, sobald Sie natürliche Personen identifizieren und ansprechen. Für B2B-Kontakte greift in der Regel das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Werbe-Anrufe und -Mails unterliegen zusätzlich dem UWG. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Wie Sie Baugenehmigungen systematisch finden

Manuell ist der Aufwand kaum zu stemmen: ein CKAN-Portal hier, ein PDF-Amtsblatt dort, ein UVP-Suchformular mit Throttling. Jede Quelle hat ein eigenes Format, eine eigene Logik, eine eigene Tücke (Tender-Blöcke, geschwärzte Felder, Kataster-Adressen statt Straßen).

Genau hier setzt MulinGo an. Wir bündeln die amtlichen Quellen — Hamburger Transparenzportal, bayerische und sächsische Amtsblätter, UVP-Portal und weitere — in einem Feed. Sie filtern nach Gewerk, Region und Bauwert und sehen genehmigte Vorhaben, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden. Das ist die „konkurrenzlose Mitte": nicht zu früh (B-Plan, noch zu abstrakt), nicht zu spät (Ausschreibung, voller Preiskampf). Die amtlichen Originalunterlagen liefern wir mit, sodass Sie jedes Signal verifizieren können.

Im Basis-Plan (0 €) sehen Sie genehmigte Vorhaben für ein Gewerk und eine Region und erhalten 20 Credits pro Monat für Entscheider-Recherche — ohne Risiko. So prüfen Sie selbst, ob in Ihrer Region die richtigen Signale ankommen.

Fazit: Sind Baugenehmigungen öffentlich einsehbar? Punktuell ja, flächendeckend nein. Der Wert liegt nicht in der einzelnen Quelle, sondern darin, den Flickenteppich zusammenzusetzen — und genau das übernimmt MulinGo für Sie.

Häufige Fragen

Sind Baugenehmigungen in Deutschland öffentlich einsehbar?
Nur teilweise. Es gibt kein bundesweites öffentliches Register erteilter Baugenehmigungen. In Hamburg sind sie dank Transparenzgesetz einzeln abrufbar, in Bayern und Sachsen über die Amtsblätter (allerdings nur größere Vorhaben). In den meisten anderen Bundesländern wird der Bescheid dem Bauherrn individuell zugestellt und nicht öffentlich bekannt gemacht.
Wo werden Baugenehmigungen veröffentlicht?
An vier Stellen: in Transparenzportalen (vor allem Hamburg nach dem HmbTG mit Bescheid-PDF), in Amtsblättern der Städte in Bayern (Art. 66 Abs. 2 BayBO) und Sachsen (§ 70 SächsBO), im bundesweiten UVP-Portal für große umweltprüfungspflichtige Vorhaben sowie als Bauaushang direkt am Grundstück. Eine zentrale Datenbank existiert nicht.
Warum sind Baugenehmigungen nicht überall öffentlich?
Weil die Veröffentlichung vom Landesrecht abhängt. Nur wo ein Transparenzgesetz oder eine bauordnungsrechtliche Pflicht zur öffentlichen Ersatzzustellung besteht, werden Genehmigungen bekannt gemacht. Ohne solche Pflicht stellt die Behörde den Bescheid allein dem Bauherrn zu. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen.
Darf ich veröffentlichte Baugenehmigungen für die Akquise nutzen?
Amtlich veröffentlichte Daten unter offener Lizenz dürfen Sie unter Beachtung der Lizenzbedingungen geschäftlich weiterverarbeiten. Personenbezug ist begrenzt, da Bauherren in den Bescheiden oft geschwärzt sind. Sobald Sie identifizierbare Personen ansprechen, gelten DSGVO und UWG. Für B2B-Kontakte ist meist das berechtigte Interesse einschlägig; im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Enthält eine veröffentlichte Baugenehmigung den Namen des Bauherrn?
Häufig nicht. In den Hamburger Bescheiden ist der Bauherr aus Datenschutzgründen regelmäßig geschwärzt. Sie erhalten das Vorhaben, den Stadtteil beziehungsweise die Gemarkung, den Genehmigungsstatus und das Bescheid-PDF, aber keinen fertigen Personenkontakt. Die Entscheider-Recherche ist ein separater Arbeitsschritt.
Wie finde ich genehmigte Bauvorhaben systematisch statt einzeln zu suchen?
Die Quellen sind technisch verstreut und unterschiedlich aufgebaut. MulinGo bündelt die amtlichen Kanäle in einem Feed, filterbar nach Gewerk, Region und Bauwert, samt Originalunterlagen. So sehen Sie genehmigte Vorhaben, bevor sie ausgeschrieben werden. Der Basis-Plan ist kostenlos und enthält 20 Credits pro Monat, um den Nutzen für Ihre Region risikofrei zu testen.
Was ist der Unterschied zwischen Akteneinsicht in die Bauakte und einer veröffentlichten Baugenehmigung?
Das sind zwei verschiedene Dinge. Eine veröffentlichte Baugenehmigung ist ein amtlich zugänglicher Datensatz, etwa über das Hamburger Transparenzportal (HmbTG) oder ein Amtsblatt. Die vollständige Bauakte hingegen liegt bei der Bauaufsichtsbehörde und unterliegt Einsichtsbeschränkungen; sie ist meist nur Beteiligten oder bei berechtigtem Interesse zugänglich. Für die Akquise nutzen Sie die veröffentlichten Daten, nicht die Bauakte.
Worin unterscheiden sich Bauantrag und Baugenehmigung für meine Akquise?
Der Bauantrag ist die noch offene Anfrage des Bauherrn; ob und wann gebaut wird, steht nicht fest. Die Baugenehmigung ist der erteilte Bescheid: Der Bauherr steht fest, gebaut wird absehbar, eine öffentliche Ausschreibung liegt aber noch nicht vor. Genau diese genehmigte Phase ist für Handwerksbetriebe und Zulieferer interessant. MulinGo spielt Ihnen genehmigte Vorhaben aus, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden.
Wie sehe ich den Bebauungsplan für ein Grundstück ein?
Bebauungspläne veröffentlichen die Kommunen, viele zusätzlich offen über das Portal GovData. Sie zeigen, was grundsätzlich gebaut werden darf, nicht aber einen konkreten genehmigten Bau mit feststehendem Bauherrn. Damit ist der B-Plan ein sehr frühes Signal. In den Tarifen Profi und Business nutzt MulinGo B-Pläne als Frühwarnung; das Kernprodukt bleibt das genehmigte, noch nicht ausgeschriebene Vorhaben.
In welchen Bundesländern und Städten finde ich konkret genehmigte Bauvorhaben?
Es gibt kein bundesweites Register; die Quellen sind ein Flickenteppich aus Landesrecht. Hamburg liefert über das Transparenzportal adressbezogene Bescheide. Bayern veröffentlicht große Vorhaben über Amtsblätter (Art. 66 Abs. 2 BayBO), vor allem München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg. Sachsen (§70 SächsBO) deckt unter anderem Dresden und Leipzig ab. Bundesweit kommt das UVP-Portal für große umweltprüfungspflichtige Projekte hinzu.
Wie aktuell sind die genehmigten Bauvorhaben, die ich erhalte?
Die Aktualität hängt von der jeweiligen amtlichen Quelle ab. Transparenzportale wie Hamburg und das bundesweite UVP-Portal werden laufend gepflegt, Amtsblätter erscheinen periodisch. MulinGo wertet diese Quellen regelmäßig aus, damit Sie genehmigte Vorhaben möglichst früh sehen, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden. Einen vollständigen Echtzeit-Anspruch über ganz Deutschland kann angesichts des Quellen-Flickenteppichs niemand seriös garantieren.
Wie nutze ich das UVP-Portal (uvp-verbund.de) für die Lead-Suche?
Das UVP-Portal ist bundesweit und listet umweltprüfungspflichtige Vorhaben, also überwiegend große Projekte. Praktisch sind die enthaltenen Koordinaten und der jeweilige Behördenkontakt. Für kleine Bauvorhaben ist es untauglich, für Großprojekte dagegen wertvoll. MulinGo wertet das Portal automatisch mit aus und führt es mit Quellen wie Hamburg, den Amtsblättern und BImSchG-Genehmigungen in einer filterbaren Übersicht zusammen.
Wie nutze ich das Hamburger Transparenzportal praktisch für Aufträge?
Hamburg veröffentlicht Baugenehmigungen über das Transparenzportal nach dem HmbTG, inklusive Bescheid-PDF und Adressbezug. Sie können so genehmigte Vorhaben in der Stadt nachvollziehen. Der Name des Bauherrn ist allerdings oft geschwärzt, ein fertiger Personenkontakt fehlt also häufig. MulinGo bereitet die Hamburger Daten auf und macht sie nach Gewerk, Region und Bauwert filterbar, statt dass Sie einzelne Bescheide manuell durchsuchen.
Was kostet es, genehmigte Bauvorhaben selbst zu recherchieren?
Die amtlichen Quellen selbst, etwa Transparenzportale, Amtsblätter und das UVP-Portal, sind kostenlos zugänglich. Teuer wird der Zeitaufwand: viele Portale mit unterschiedlichen Formaten, periodische Amtsblätter und PDF-Bescheide einzeln zu sichten. Genau hier setzt MulinGo an. Der Basis-Tarif ist mit 0€ kostenlos (genehmigte Vorhaben, ein Gewerk, eine Region, 20 Credits pro Monat); Profi (149€) und Business (499€) sind monatlich kündbar.

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