Sind Baugenehmigungen öffentlich einsehbar? Was Betriebe wissen müssen
Kurz vorweg, weil die Frage so oft falsch beantwortet wird: Sind Baugenehmigungen öffentlich einsehbar? Die ehrliche Antwort lautet teilweise. Es gibt in Deutschland keine bundesweite, öffentliche Datenbank erteilter Baugenehmigungen. Stattdessen existiert ein Flickenteppich aus Landesrecht, Transparenzgesetzen und lokalen Amtsblättern. An einigen Stellen können Sie genehmigte Bauvorhaben adressscharf einsehen, an vielen anderen gar nicht. Wer das versteht, kann genehmigte Projekte als Auftragschance nutzen, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden.
Dieser Ratgeber erklärt, wo Baugenehmigungen tatsächlich veröffentlicht werden, was Sie als Betrieb rechtssicher verwerten dürfen und wie Sie die verstreuten Quellen systematisch zusammenführen.
Die ehrliche Antwort: ein Flickenteppich, kein Register
Anders als beim Handelsregister oder beim Grundbuch gibt es kein zentrales „Baugenehmigungsregister". Ob eine erteilte Baugenehmigung öffentlich ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland und teils in welcher Stadt das Vorhaben liegt. Maßgeblich sind die jeweilige Landesbauordnung und etwaige Transparenzgesetze.
Faustregel: Für den ganz normalen Hochbau ist die erteilte Baugenehmigung außerhalb von Hamburg, Bayern und Sachsen systembedingt nicht öffentlich. In den meisten Ländern wird der Bescheid dem Bauherrn individuell zugestellt — eine öffentliche Bekanntmachung gibt es nicht. Genau dieser Flickenteppich ist der Grund, warum so wenige Betriebe diese Datenquelle nutzen: Niemand setzt die Puzzleteile zusammen.
Wo Baugenehmigungen veröffentlicht werden
Es gibt vier reale Veröffentlichungskanäle. Sie unterscheiden sich stark in Abdeckung und Datentiefe.
1. Transparenzportale (Beispiel Hamburg HmbTG)
Hamburg ist bundesweit der Sonderfall. Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Verwaltung, erteilte Baugenehmigungen einzeln zu veröffentlichen. Im Transparenzportal Hamburg sind dadurch zehntausende Baugenehmigungen samt Bescheid-PDF abrufbar — adressbezogen (über Gemarkung und Flurstück), tagesaktuell und unter offener Datenlizenz. Kein anderes Bundesland hat eine vergleichbare Einzelveröffentlichungspflicht produktiv umgesetzt. Wo Bremen oder Berlin Transparenzportale betreiben, listen sie Baugenehmigungen praktisch nicht als Einzelvorgänge.
2. Amtsblätter (Bayern und Sachsen)
In Bayern veröffentlichen die Städte erteilte Baugenehmigungen in ihren Amtsblättern — rechtlich gestützt auf Art. 66 Abs. 2 BayBO (öffentliche Ersatzzustellung). Der Haken: Diese Pflicht greift nur bei Vorhaben mit mehr als 20 beteiligten Nachbarn, also bei größeren Projekten. Damit ist die Abdeckung eine hochwertige Teilmenge, keine Vollerfassung. Verlässlich genug für eine Auswertung sind vor allem die großen Städte wie München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg.
In Sachsen läuft es ähnlich über § 70 SächsBO: Dresden und Leipzig führen erteilte Baugenehmigungen in ihren elektronischen Amtsblättern.
Wichtig: Amtsblätter enthalten einen separaten Block „Vergabe von Bauleistungen". Das sind bereits Ausschreibungen — also der Zeitpunkt, an dem der Preiskampf längst läuft. Diesen Teil muss man sauber von den eigentlichen Genehmigungen trennen.
3. UVP-Portal (bundesweit, aber nur Großvorhaben)
Das UVP-Portal (uvp-verbund.de) ist die einzige echte bundesweite Einzelquelle. Es erfasst große, umweltprüfungspflichtige Vorhaben — Energie, Verkehr, Industrie, Logistik, Rechenzentren — inklusive Bayern und Baden-Württemberg, wo Standard-Baugenehmigungen sonst verschlossen sind. Datentiefe: Vorhabensbeschreibung, exakte Koordinaten und oft ein echter Behördenkontakt. Es deckt keinen normalen Wohnungsbau ab, dafür liefert jeder Treffer hohen Signalwert.
4. Bauaushang vor Ort
Der klassische Bauaushang (Bautafel) am Grundstück informiert über das genehmigte Vorhaben. Er ist öffentlich sichtbar, aber als systematische Datenquelle untauglich — man müsste flächendeckend Baustellen ablaufen. Für die strukturierte Akquise spielt er keine Rolle.
Was Sie als Betrieb nutzen dürfen (DSGVO)
Eine berechtigte Sorge: Darf man diese Daten geschäftlich verwerten? Drei Punkte sind entscheidend.
- Öffentlich veröffentlichte Verwaltungsdaten unter offener Datenlizenz (z. B. dl-de/by-2.0) dürfen Sie grundsätzlich weiterverarbeiten — das ist der Zweck der Veröffentlichung. Lizenzbedingungen wie Quellenangabe sind einzuhalten.
- Personenbezug ist in der Praxis stark begrenzt. In den Hamburger Bescheiden ist der Bauherr regelmäßig geschwärzt. Sie erhalten das Vorhaben, den Stadtteil, den Genehmigungsstatus und das Bescheid-PDF — keinen fertigen Personenkontakt. Entscheider-Recherche ist ein separater Schritt.
- DSGVO bleibt anwendbar, sobald Sie natürliche Personen identifizieren und ansprechen. Für B2B-Kontakte greift in der Regel das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Werbe-Anrufe und -Mails unterliegen zusätzlich dem UWG. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Wie Sie Baugenehmigungen systematisch finden
Manuell ist der Aufwand kaum zu stemmen: ein CKAN-Portal hier, ein PDF-Amtsblatt dort, ein UVP-Suchformular mit Throttling. Jede Quelle hat ein eigenes Format, eine eigene Logik, eine eigene Tücke (Tender-Blöcke, geschwärzte Felder, Kataster-Adressen statt Straßen).
Genau hier setzt MulinGo an. Wir bündeln die amtlichen Quellen — Hamburger Transparenzportal, bayerische und sächsische Amtsblätter, UVP-Portal und weitere — in einem Feed. Sie filtern nach Gewerk, Region und Bauwert und sehen genehmigte Vorhaben, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden. Das ist die „konkurrenzlose Mitte": nicht zu früh (B-Plan, noch zu abstrakt), nicht zu spät (Ausschreibung, voller Preiskampf). Die amtlichen Originalunterlagen liefern wir mit, sodass Sie jedes Signal verifizieren können.
Im Basis-Plan (0 €) sehen Sie genehmigte Vorhaben für ein Gewerk und eine Region und erhalten 20 Credits pro Monat für Entscheider-Recherche — ohne Risiko. So prüfen Sie selbst, ob in Ihrer Region die richtigen Signale ankommen.
Fazit: Sind Baugenehmigungen öffentlich einsehbar? Punktuell ja, flächendeckend nein. Der Wert liegt nicht in der einzelnen Quelle, sondern darin, den Flickenteppich zusammenzusetzen — und genau das übernimmt MulinGo für Sie.